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Wildvögel als Überträger: Ministerium warnt vor Kontakt zu Geflügel

10.03.2026


Nach Ausbrüchen in Brandenburg und Bayern warnt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium vor dem Risiko einer Infektion mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Die Gefährdungslage sei mit der ohnehin bereits seit dem vergangenen Herbst verstärkt grassierenden Geflügelpest vergleichbar, heißt es auf Anfrage. Beide Viren zirkulieren aktuell bei Wildvögeln, was die Übertragungsgefahr auf Nutzgeflügel erhöht.

Für Geflügelhalter gilt eine strikte Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird. Das Ministerium fordert Landwirte auf, die "Grundregeln der Biosicherheit" einzuhalten und besonders den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich muss der Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft kontrolliert werden, um frühe Anzeichen einer Infektion zu erkennen.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Kurz danach folgten Ausbrüche in Bayern. Laut FLI gibt es aktuell 21 bestätigte Seuchenfälle. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, während das Virus für den Menschen ungefährlich ist.

In Sachsen-Anhalt plant das Landwirtschaftsministerium für Mitte März Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Diskussion von Möglichkeiten zur Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Landwirte werden angehalten, bei Symptomen wie Schwäche, zurückgehender Legeleistung, Durchfall oder Atemnot umgehend tierärztlichen Rat einzuholen.