Fronten verhärtet: Reiche Länder und Entwicklungsländer blockieren WHO-Kompromiss
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt mit ihrem zentralen Pandemie-Abkommen langsamer voran als geplant. Die Mitgliedstaaten haben sich in Genf darauf verständigt, die Verhandlungen über...
ETH Zürich und RWTH Aachen erzeugen künstliche Erschütterungen im Furka-Baustollen
Im Gotthardmassiv im Tessin ist einem internationalen Forschungsteam erstmals gelungen, die Erde kontrolliert zum Beben zu bringen. Im Untergrundlabor "Bedrettolab", das in einem ehemaligen...
Nicht nur Asphalt: Forscher zeigen neue Ursachen für Verkehrsstaus
Wie stark der Verkehr in einer Stadt stockt, hängt weit weniger allein von der Leistungsfähigkeit des Strassennetzes ab als bislang angenommen. Eine Studie der ETH Zürich und der University of...
Medizinische Hilfe oft nur der erste Schritt: Studie zeigt Versorgungslücken bei Gewaltopfern
Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen deutlich tiefere und länger anhaltende Spuren, als bislang in der Schweiz weithin angenommen. Das zeigt eine neue Studie aus der Romandie, die...
Syrische Rückkehrwelle: Deutschland bleibt im UNHCR-Ranking Randphänomen
Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Je nach...

Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.